Steuern auf Festgeldzinsen
Was Sie über die Besteuerung von Zinserträgen wissen müssen
Abgeltungssteuer auf Zinserträge
In Deutschland unterliegen Zinserträge aus Festgeld der Abgeltungssteuer. Diese beträgt pauschal 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag: Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) sind jährlich steuerfrei – der sogenannte Sparerpauschbetrag.
Berechnung der Steuer
Beispiel: 10.000 € Festgeld, 3,5% Zinsen, 1 Jahr Laufzeit:
- Zinserträge: 350 €
- Sparerpauschbetrag: 1.000 € (nicht ausgeschöpft)
- Steuerpflichtige Erträge: 0 € (da unter Pauschbetrag)
- Abgeltungssteuer: 0 €
Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank können Sie den Sparerpauschbetrag nutzen. Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank automatisch 25% Abgeltungssteuer ein.
Ausländische Banken
Bei Festgeld bei ausländischen EU-Banken werden die Zinsen in der Regel ohne Steuerabzug ausgezahlt. Sie müssen die Erträge dann selbst in Ihrer Steuererklärung angeben.